top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die grundlegenden Regeln für die Nutzung der Onlinedienste der Firma Eventure - Sound | Lighting | Fotobox, vertreten durch ihren Inhaber Dirk Manthey, (im folgenden »Eventure«, »Verleiher« oder »Eventure Zwickau« genannt) und für alle, auch zukünftige Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen dem Nutzer und Eventure Zwickau.

 

1. Auftragserteilung:

Mit Annahme/Bestätigung des schriftlichen Angebots (Versand per Email) gilt der Auftrag als erteilt. Für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Auftrages haftet der Besteller. Dieser hat dafür zu sorgen, dass alle Angaben z.B.: Lieferadresse auf Richtigkeit überprüft werden.

 

2. Eigentumsvorbehalt:

Die Mietgeräte mit allen Bestandteilen bleiben Eigentum des Verleihers. Nicht retournierte oder beschädigte Geräte werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. zum Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter bestätigt durch Unterzeichnung des Mietvertrages, dass er die Geräte bei der Einweisung geprüft und für einwandfrei erklärt hat. Nachträgliche Mängel können von uns nicht anerkannt werden. Angebote, Kostenvoranschläge, Planungskonzepte dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weiter gegeben werden.

 

3. Sauberkeit:

Die Mietgeräte werden von uns im überprüften und sauberen Zustand übergeben. Kabel werden aufgerollt und mit Klettband-Verschluss versehen ausgeliefert. Alle unsere Kabel sind mit einer roten Markierung versehen, um Verwechselungen vorzubeugen. Zeltplanen sind gereinigt und weisen maximal normale Gebrauchsspuren auf. Für alle Verschmutzungen die über den normalen Gebrauch hinausgehen, wird dem Mieter der Reinigungsaufwand verrechnet. Das Bekleben von Geräten, Zeltplanen, Flyghtcases sowie allem restlichen Equipment mit Stickern, Isolierband oder Ähnlichem ist ausnahmslos verboten!

 

4. Installation:

Der Mieter haftet für die ordnungsgemäße Aufstellung und Installation der Anlagen und Geräte, und hat für die ggf. notwendige Überprüfung durch Behörden zu sorgen. Alle Scheinwerfer und Teile, die von uns über Publikum montiert werden, werden mit Stahlseilen od. Ketten (Safety) gesichert. Traversen, Stative und Geräte sind gegen Herab- und Umfallen sowie Kippen entsprechend zu sichern. Abhängig vom Veranstaltungsort sind auch ggf. Abspannungen vorzunehmen. Bei Traversen ist auf die zulässige Durchbiegung und auf die maximal zulässige Punktlast zu achten. Last in jedem Fall gleichmäßig verteilen. All dies erfolgt durch Personal des Vermieters Eventure Zwickau beim Aufbau und darf nachträglich nicht modifiziert werden. Wir übernehmen keinerlei Haftung oder Schadensersatzansprüche aus Schäden die sich durch jeglicher Missachtung der technischen Gegebenheiten ergeben. Der Mieter hat für eine Witterung feste Überdachung der technischen Geräte zu sorgen. Ist diese nicht gegeben, ist der Vermieter berechtigt, bei Beschädigungsgefahr, die Anlage außer Betrieb zu nehmen, bzw. ist der Mieter für Beschädigungen am Equipment verantwortlich.

 

5. Haftung/Verlust:

Ein Haftungsübergang auf den Vermieter wird für alle Fälle (Personenschaden, Materialverlust, Folgeschäden durch technische Defekte) vollinhaltlich ausgeschlossen. Bei Verlust oder Diebstahl ist in jedem Fall eine polizeiliche Meldung zu machen und der Vermieter ist sofort zu informieren.

 

6. Beschädigung:

Das Risiko einer Beschädigung des Mietobjekts trägt der Mieter unabhängig davon, ob Schäden entstehen durch seine Mitarbeiter, durch fremde Dritte oder durch höhere Gewalt. Der Mieter wird über die Handhabung der Geräte von einem fachkundigen Personal des Vermieters in Kenntnis gesetzt. Somit gehen auch elektrische Schäden, welche durch eine unsachgemäße Bedienung erfolgen, zu Lasten des Mieters. Beschädigungen sind uns sofort zu melden. Wir übernehmen keine Abwicklung mit Versicherungen des Mieters.

 

7. Verfügbarkeit / Stornierung:

Die Vergabe von Mietgeräten erfolgt nach Maßgabe des Lagerbestandes. Die Reservierung gilt mit Annahme/Bestätigung des schriftlichen Angebots (Versand per Mail) als erteilt. Für ein allfälliges Storno - weniger als 14 Tage vor Miet- od. Veranstaltungsbeginn wird die halbe Miete in Rechnung gestellt. Für alle großen (ab 100m² Zelt) Zelt- und Bühnenvarianten gilt der Stornobetrag (halbe Miete) bereits ab dem Tag der Bestellung. Bei Storno bis 48 Stunden vor Auslieferung sind 100% der Miete fällig und werden in Rechnung gestellt. Die Vermietung auch vorhandener Geräte und Teile kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

 

8. Gefahren:

Die verwendeten Nebelflüssigkeiten sind geprüft nach DBA, haben keine MAK Werte oder toxische Inhaltsstoffe und beinhalten keine Öle. Trotzdem kann es bei empfindlichen Personen, wie Asthma oder Lungenkranken zu Beschwerden kommen. Die Vermieter übernehmen keinerlei Haftung für entstandene Schäden jeglicher Art. Hüpfburgen und Spielgeräte bergen eine hohe Verletzungsgefahr z.B.: Stürze oder Zusammenprall. Aus diesem Grund sind die am Spielgerät angebrachten Sicherheitshinweise dringend zu beachten und der Mieter muss jederzeit eine Aufsichtsperson abstellen.

 

9. Zelte/Bühnen/Hüpfburgen:

Es ist untersagt, Ankerschrauben, Streben oder andere Befestigungsvorrichtungen zu lockern oder zu entfernen. Die Konstruktion des Objektes darf nicht als Aufhängevorrichtung benutzt werden. Werden Konstruktionsteile, Befestigungen oder Verkleidungsteile vom Mietobjekt durch Einwirkung höherer Gewalten oder aus anderen Gründen gelockert oder beschädigt, hat der Mieter sich unverzüglich wegen der Schadensbehebung mit uns in Verbindung zu setzen und unsere Anweisungen zu befolgen. Zelte müssen bei Wind geschlossen werden. Bei Schneefall ist das Zelt ausreichend zu beheizen oder etwaige Schneebeläge sofort zu beseitigen. Für den Eigenaufbau durch den Kunden wird keinerlei Haftung übernommen. Versteckte Schäden an Zeltplanen oder fehlende Teile bei beladenen Zeltanhängern können bis zu einer Woche im Nachhinein von uns beanstandet werden. Um etwaige Streitigkeiten zu vermeiden muss der Mieter bei der Zeltübergabe sämtliche Schäden sofort melden und gegebenenfalls fotografisch festhalten. Alle Konstruktionen sind maximal auf 60 km/h Windgeschwindigkeit ausgelegt (ausgenommen Faltzelte 30 km/h ) – Der Mieter muss hierzu die Wetterprognosen und aktuellen Werte überwachen und bei vorhersehbaren Überschreitungen entsprechende Zusatzmaßnahmen vornehmen. Die Nutzung von Hüpfburgen muss ab 35km/h Windgeschwindigkeit und bei Regen sofort eingestellt werden und der Netzstecker muss getrennt werden.

 

10. Veränderungen/Bewilligung:

Veränderungen am Mietobjekt bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung unserer Firma. Die auf den Geräten angebrachten Werbeaufschriften und Sicherheitshinweise dürfen nicht verdeckt oder unleserlich gemacht werden. Konzessionen, Bewilligungen zur Inbetriebnahme der Geräte und jede Art von Aufführungslizenzen besorgt sich der Mieter auf eigene Rechnung. Wir weisen jede Haftung für Schäden und Störung zurück, die durch die gemieteten Geräte verursacht werden. Ebenso entbinden Änderungen, die aufgrund behördlicher Vorschriften notwendig werden, den Kunden nicht von seiner Abnahmepflicht.

 

11. Rückgabe:

Unser Vertragspartner ist zur Rückgabe des Mietobjektes verpflichtet. Bei Verzögerungen des Abbaus, der Abholung, der Rückgabe oder des Rücktransportes verschuldet durch den Mieter, wird die Rechnung mit der zusätzlichen Mietdauer aktualisiert/nachkalkuliert.

 

12. Erfüllung/Gerichtsstand:

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Zwickau Platz der Deutschen Einheit 1 in 08056 Zwickau, auch im Geschäftsverkehr mit dem Ausland. Der Vertrag gilt als erfüllt, wenn zu Veranstaltungs-/Mietbeginn alle vereinbarten oder gleichwertige Geräte aufgebaut sind und funktionieren bzw. bei Abholung übergeben wurden. Bei späteren Ausfällen oder technischen Schäden hat der Mieter keinerlei recht auf Schadensersatz. Bei Verzug der Auf- und Abbautermine durch den Vermieter ist ebenfalls keinerlei Schadensersatzanspruch durchsetzbar.

 

13. Lieferung/Montage:

Bei Lieferung durch den Vermieter hat der Mieter dafür zu sorgen, dass ein Zufahrtsweg für Pkws bist zum Aufbauort besteht. Andernfalls ist der Mieter für die Zulieferung zur Aufbaufläche verantwortlich. Wenn Hilfspersonal vereinbart wurde, ist dies rechtzeitig für die Auf- und Abbauarbeiten bereit zu stellen. Andernfalls wird der entsprechende Mehraufwand in Rechnung gestellt.

 

14. Bezahlung:

Der Auftraggeber/Mieter ist für die Bezahlung verantwortlich. Der Rechnungsbetrag ist entweder per PayPal, EC, Visa, Mastercard, Maestro, Applepay, Googlepay, NFC oder per Barzahlung bei Abholung/Anlieferung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch per Email und bei Zahlungsverzug werden Spesen und Verzugszinsen berechnet. Bei Zahlungen auf Rechnung: Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag auf unser dort angegebenes Konto innerhalb der definierten Zahlungsfristen.

Impressum: Impressum
bottom of page